Sicherheitsingenieure Tepe

SIGEKO / A+S KO TRGS 524

Sicherheit auf Baustellen

Wir sind Experten für Arbeitssicherheit!

Auf Baustellen finden sich nach wie vor die größten Unfallgefahren in der modernen Arbeitswelt. In der Baubranche ereignen sich jährlich mehr als 100.000 Arbeitsunfälle! Gründe für die hohe Unfallrate sind der unmittelbare Einfluss der Witterung, der Termindruck, der Umgang mit unterschiedlichsten Gefahrstoffen, das oft wenig koordinierte Zusammenwirken unterschiedlicher Gewerke und verantwortlicher Akteure. Die Abstimmung der Arbeitgeber für die zu treffenden Schutzmaßnahmen werden somit erheblich erschwert.

BAUSTELLENVERORDNUNG UND RAB 30

Brauchen Sie einen SiGeKo?

Wir übernehmen die Baustellenkoordination!

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist vom Bauherrn in dem Fall zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden und das Bauvolumen 100-Manntage übersteigt. Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) diverse Aufgaben während der Planung und der Ausführung von Bauvorhaben. Der SiGeKo hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen.

Unsere Mission

Strategy, Planning & Coordination

A+S Koordinator
TRGS 524 / DGUV Regel 101-004

Maßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen.

Auf industriell oder gewerblich genutztem Gelände bzw. bei der Sanierung von baulichen Anlagen mit Gefahrstoffen müssen Schutzmaßnahmen nach Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und berufsgenossenschaftlichem Regelwerk (DGUV Regelwerk 101-004, früher BGR 128) durchgeführt werden! Der Bauherr ist verpflichtet, vor Baubeginn vorhandene Altlasten zu ermitteln. In einem A+S- Plan (Arbeits- und Sicherheitplan) sind Arbeitsverfahren, Überwachung und Schutzeinrichtungen festzulegen.

Aufgaben des Koordinators:

  • Arbeits- und Sicherheitsplan aufstellen nach DGUV Regel 101-004
  • Einweisung des Baustellenpersonals (Gefährdungen / Schutzmaßnahmen)
  • Überwachen von Betriebsanweisungen (auf Einhaltung)
  • Gefahrstoffermittlung sowie Bewertung der Ergebnisse veranlassen
  • Abstimmung der zeitlichen Abfolge der Einzelgewerke und Gefahrenbewertung
Arbeits- und Sicherheitsplan

TRGS 524

Gefährdungsbeurteilung
durch fachkundige Person

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), Schutzmaßnahmen: Bauherr/Auftraggeber ist explizit verantwortlich und in der Pflicht, die notwendigen Informationen zu vorhandenen Gefahrstoffen für die ausführenden Firmen frühzeitig zur Verfügung zu stellen.

A+S-Plan

Feststellung von Gefahrstoffen

Ermittlungen (Erkundung und Beurteilung von Untergrund, Grundwasser, Bausubstanz, Anlagen etc.) sind bereits in der Planungsphase vorzunehmen. Sobald Gefahrstoffe festgestellt werden, ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept fachkundig zu erarbeiten. Das Konzept muss die zu erwartenden Gefahrstoffe / Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen beschreiben / beurteilen.

Qualifikationen:

  • SiGeKo nach Baustellenverordnung
  • Brandschutzbeauftragter
  • Brandschutz-/Evakuierungshelfer
  • Diplom Sicherheitsingenieur
  • VBG Seminar Umweltschutz - Umweltschutzbeauftragter
  • IHK Meister, LWK Meister
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • A+S Koordinator TRGS 524 (früher BGR 128)

Leistungen:

  • Koordinatoren-Tätigkeit – Eignung nach RAB 30 (siehe Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen - RAB 30- „Geeigneter Koordinator“)
  • Erstellung von SiGe-Plänen (RAB 31 -„Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan“)
  • Erstellung der Übergabe nach RAB 32 – „Unterlage für spätere Arbeiten“
  • Erstellung externer Gefährdungsbeurteilungen zur Rechtfertigung angewandter Verfahren (z.B. Sekuranteneinbau anstatt Brüstung)