A+S-Koordination
A+S-Koordination - TRGS 524, DGUV Regel 101-004
Arbeiten in kontaminierten Bereichen sicher koordinieren
Koordinierung und sicherheitstechnische Überwachung
Bei Bau-, Sanierungs-, Rückbau- oder Erdarbeiten in kontaminierten Bereichen gelten besondere Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Grundlage hierfür bilden die TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“ sowie die DGUV Regel 101-004.
Kontaminierte Bereiche können beispielsweise auf ehemaligen Industrie- oder Gewerbeflächen, Deponien oder bei Arbeiten in schadstoffbelasteten Gebäuden auftreten. Mögliche Gefahrstoffe sind unter anderem PAK, PCB oder Schadstoffe in kontaminierten Böden.
Vor Beginn der Arbeiten müssen mögliche Gefährdungen ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei der Arbeits- und Sicherheitsplan (A+S-Plan). Er beschreibt die Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen, organisatorischen Abläufe sowie die Zusammenarbeit aller beteiligten Unternehmen
Zu unseren ReferenzenAnforderungen der TRGS 524
Wann ist ein A+S-Koordinator erforderlich?
Ein A+S-Koordinator wird eingesetzt, wenn Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen durchgeführt werden und die Anforderungen der TRGS 524 Anwendung finden.
Dies betrifft beispielsweise:
Der A+S-Koordinator unterstützt den Bauherrn und die ausführenden Unternehmen dabei, die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes während der gesamten Baumaßnahme umzusetzen.
Strategy, Planning & Coordination
A+S Koordination
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Bauherren, Planungsbüros und ausführende Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen aus der TRGS 524 und der DGUV Regel 101-004.
Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
Kombination von SiGeKo und A+S-Koordination
Bei Bauvorhaben können neben den Anforderungen der Baustellenverordnung (SiGeKo) auch die Vorgaben der TRGS 524 gelten. In diesen Fällen ist sowohl eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination als auch eine A+S-Koordination erforderlich.
Wir übernehmen auf Wunsch beide Koordinationsleistungen und stimmen die Anforderungen der Baustellenverordnung sowie des Gefahrstoffrechts aufeinander ab. Dadurch erfolgt die sicherheitstechnische Betreuung des Bauvorhabens durch einen zentralen Ansprechpartner. Schutzmaßnahmen, Dokumentationen und Abstimmungen können effizient koordiniert und Doppelarbeiten vermieden werden.