Arbeiten in kontaminierten Bereichen

A+S-Koordination - TRGS 524, DGUV Regel 101-004

Arbeiten in kontaminierten Bereichen sicher koordinieren

Koordinierung und sicherheitstechnische Überwachung

Bei Bau-, Sanierungs-, Rückbau- oder Erdarbeiten in kontaminierten Bereichen gelten besondere Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Grundlage hierfür bilden die TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“ sowie die DGUV Regel 101-004.

Kontaminierte Bereiche können beispielsweise auf ehemaligen Industrie- oder Gewerbeflächen, Deponien oder bei Arbeiten in schadstoffbelasteten Gebäuden auftreten. Mögliche Gefahrstoffe sind unter anderem PAK, PCB oder Schadstoffe in kontaminierten Böden.

Vor Beginn der Arbeiten müssen mögliche Gefährdungen ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei der Arbeits- und Sicherheitsplan (A+S-Plan). Er beschreibt die Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen, organisatorischen Abläufe sowie die Zusammenarbeit aller beteiligten Unternehmen

Zu unseren Referenzen

Anforderungen der TRGS 524

Wann ist ein A+S-Koordinator erforderlich?

Ein A+S-Koordinator wird eingesetzt, wenn Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen durchgeführt werden und die Anforderungen der TRGS 524 Anwendung finden.

Dies betrifft beispielsweise:

  • Arbeiten auf altlastenverdächtigen oder kontaminierten Grundstücken
  • Erdarbeiten in belasteten Böden
  • Rückbau- und Sanierungsarbeiten in kontaminierten Bereichen
  • Arbeiten an Gebäuden mit schadstoffbelasteten Baustoffen, beispielsweise PCB oder PAK
  • Maßnahmen auf ehemaligen Industrie- oder Gewerbeflächen
  • Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte Gefahrstoffen ausgesetzt sein können

Der A+S-Koordinator unterstützt den Bauherrn und die ausführenden Unternehmen dabei, die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes während der gesamten Baumaßnahme umzusetzen.

Unsere Mission

Strategy, Planning & Coordination

A+S Koordination
Unsere Leistungen

Wir unterstützen Bauherren, Planungsbüros und ausführende Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen aus der TRGS 524 und der DGUV Regel 101-004.

Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:

  • Erstellung von Arbeits- und Sicherheitsplänen (A+S-Plan)
  • Beratung zu den Anforderungen der TRGS 524 und DGUV Regel 101-004
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Koordination der Arbeitsabläufe in kontaminierten Bereichen
  • Abstimmung der Schutzmaßnahmen zwischen allen Projektbeteiligten
  • Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
  • Kontrolle der Umsetzung von Betriebsanweisungen und Schutzmaßnahmen
  • Dokumentation sicherheitsrelevanter Feststellungen
  • Unterstützung bei der Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Koordination der zeitlichen Abfolge einzelner Gewerke zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen
  • Zusammenarbeit mit Fachgutachtern, Behörden und weiteren Projektbeteiligten

Arbeits- und Sicherheitsplan

Kombination von SiGeKo und A+S-Koordination

Bei Bauvorhaben können neben den Anforderungen der Baustellenverordnung (SiGeKo) auch die Vorgaben der TRGS 524 gelten. In diesen Fällen ist sowohl eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination als auch eine A+S-Koordination erforderlich.

Wir übernehmen auf Wunsch beide Koordinationsleistungen und stimmen die Anforderungen der Baustellenverordnung sowie des Gefahrstoffrechts aufeinander ab. Dadurch erfolgt die sicherheitstechnische Betreuung des Bauvorhabens durch einen zentralen Ansprechpartner. Schutzmaßnahmen, Dokumentationen und Abstimmungen können effizient koordiniert und Doppelarbeiten vermieden werden.