Sicheres Arbeiten für Beschäftigte

Fachkraft für Arbeitssicherheit - SiFa

Arbeitsschutz im Unternehmen sicher organisieren

Gefährdungen für Beschäftigte frühzeitig erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen festlegen

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und den betrieblichen Arbeitsschutz systematisch zu organisieren. Die offiziell anerkannte Abkürzung für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit lautet „Sifa“ (häufig auch „SiFa“ geschrieben). Grundlage der sicherheitstechnischen Betreuung bilden insbesondere das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.

Zu unseren Referenzen

Sicherheitstechnische Betreuung

Wann wird eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigt?

Unternehmen müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen.

Art und Umfang der Betreuung richten sich unter anderem nach der Betriebsart, der Anzahl der Beschäftigten und den vorhandenen betrieblichen Gefährdungen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt insbesondere bei:

  • der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
  • der Beurteilung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen
  • der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und Arbeitsmitteln
  • der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe
  • der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen
  • der Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • der kontinuierlichen Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat dabei eine beratende und unterstützende Funktion. Die Verantwortung für die Umsetzung des Arbeitsschutzes verbleibt beim Arbeitgeber.

Schutzmaßnahmen

Strategy, Planning & Coordination

Unser Leistungsspektrum (Auswahl):

  • Externe sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
  • Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften
  • Erstellung und Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Durchführung von Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
  • Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen
  • Erarbeitung und Abstimmung geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Erstellung und Fortschreibung von Betriebsanweisungen

Fortsetzung:

  • Unterstützung bei der Durchführung von Unterweisungen
  • Beratung bei der Auswahl von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Mitwirkung bei der Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
  • Unterstützung bei der Organisation und Dokumentation des Arbeitsschutzes
  • Beratung bei Veränderungen von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und betrieblichen Einrichtungen

Externe sicherheitstechnische Betreuung

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit begleiten wir Unternehmen und stimmen die Betreuung auf die jeweiligen betrieblichen Anforderungen ab.

Regelmäßige Begehungen, die Abstimmung mit den verantwortlichen Personen sowie eine nachvollziehbare Dokumentation bilden die Grundlage für einen wirksamen und praxisgerechten Arbeitsschutz.