Fachkraft für Arbeitssicherheit
Fachkraft für Arbeitssicherheit - SiFa
Arbeitsschutz im Unternehmen sicher organisieren
Gefährdungen für Beschäftigte frühzeitig erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen festlegen
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und den betrieblichen Arbeitsschutz systematisch zu organisieren. Die offiziell anerkannte Abkürzung für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit lautet „Sifa“ (häufig auch „SiFa“ geschrieben). Grundlage der sicherheitstechnischen Betreuung bilden insbesondere das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Zu unseren ReferenzenSicherheitstechnische Betreuung
Wann wird eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigt?
Unternehmen müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen.
Art und Umfang der Betreuung richten sich unter anderem nach der Betriebsart, der Anzahl der Beschäftigten und den vorhandenen betrieblichen Gefährdungen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt insbesondere bei:
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat dabei eine beratende und unterstützende Funktion. Die Verantwortung für die Umsetzung des Arbeitsschutzes verbleibt beim Arbeitgeber.
Strategy, Planning & Coordination
Unser Leistungsspektrum (Auswahl):
Fortsetzung:
Externe sicherheitstechnische Betreuung
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit begleiten wir Unternehmen und stimmen die Betreuung auf die jeweiligen betrieblichen Anforderungen ab.
Regelmäßige Begehungen, die Abstimmung mit den verantwortlichen Personen sowie eine nachvollziehbare Dokumentation bilden die Grundlage für einen wirksamen und praxisgerechten Arbeitsschutz.